{"id":43,"date":"2015-01-04T19:50:38","date_gmt":"2015-01-04T19:50:38","guid":{"rendered":"http:\/\/www.stop-fracking-kiel.de\/wordpress\/?page_id=43"},"modified":"2015-01-15T21:55:38","modified_gmt":"2015-01-15T21:55:38","slug":"aktionenziele","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/www.stop-fracking-kiel.de\/wordpress\/?page_id=43","title":{"rendered":"Aktionen\/Ziele"},"content":{"rendered":"<p>HINTERGRUNDINFORMATIONEN ZUR VERANSTALTUNG AM 22.01.2015 IN DER PUMPE<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.stop-fracking-kiel.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2015\/01\/Hand_stopp_fracking.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignright size-medium wp-image-60\" src=\"http:\/\/www.stop-fracking-kiel.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2015\/01\/Hand_stopp_fracking-271x300.jpg\" alt=\"Hand_stopp_fracking\" width=\"271\" height=\"300\" srcset=\"http:\/\/www.stop-fracking-kiel.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2015\/01\/Hand_stopp_fracking-271x300.jpg 271w, http:\/\/www.stop-fracking-kiel.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2015\/01\/Hand_stopp_fracking.jpg 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 271px) 100vw, 271px\" \/><\/a><\/p>\n<p><b>Fracking bedroht Kiel und das Umland<\/b><\/p>\n<p>Vor dem Hintergrund abnehmender fossiler Ressourcen wird Schleswig-Holstein als erd\u00f6lreichstes Bundesland immer attraktiver f\u00fcr Erd\u00f6lfirmen.<\/p>\n<p>Seit dem M\u00e4rz 2013 vergibt die rot-gr\u00fcne Landesregierung Erlaubnisse zur \u00d6l-Aufsuchung und Bewilligungen zur \u00d6lf\u00f6rderung.<\/p>\n<p>Es kann dabei nicht ausgeschlossen werden, dass die Fracking-Technologie angewendet werden wird. Im Gegenteil: \u201eWelche F\u00f6rderungstechnik sp\u00e4ter einmal zur Anwendung kommen kann und soll (&#8230;), ist in diesem fr\u00fchen Stadium selbst den Unternehmen nicht abschlie\u00dfend bekannt.\u201c schreibt Umweltminister Habeck in einem Brief an die Gr\u00fcnen im November 2014. Also ist immer mit Fracking zu rechnen.<\/p>\n<p>Von dieser Situation ist die Region Kiel voll betroffen: Fast das gesamte Kieler Westufer befindet sich im Aufsuchungsfeld Gettorf, das im Norden an das Bewilligungsfeld Schwedeneck grenzt. Auf dem Ostufer sind die Stadtteile R\u00f6nne und Elmschenhagen unmittelbare Nachbarn des Bewilligungsfeldes Preetz, w\u00e4hrend der Touristenmagnet Laboe neben dem Bewilligungsfeld Prasdorf liegt.<\/p>\n<p><b>Umweltminister Habeck t\u00e4uscht die \u00d6ffentlichkeit<\/b><\/p>\n<p>Seit der Erteilung der ersten Erlaubnis 2013 wird der schleswig-holsteinische Umweltminister Habeck nicht m\u00fcde zu versichern, die anf\u00e4ngliche Aufsuchungserlaubnis sei nicht mehr als die \u201cAbsteckung eines Claims\u201d. Damit sei keinerlei Erlaubnis verbunden, irgendwann nach \u00d6l bohren zu d\u00fcrfen. Das \u00d6l-Bohren sei erst in der sp\u00e4teren Bewilligungsphase m\u00f6glich und h\u00e4tte die Einreichung von Betriebspl\u00e4nen zur Voraussetzung. Trotz solcher Aussagen hat vor kurzem eine norwegische Firma in der Gemeinde Sterup OHNE Einreichung eines Betriebsplans oberfl\u00e4chennah gebohrt, um nach Anzeichen von \u00d6lvorkommen im Untergrund zu suchen \u2013 noch in der Aufsuchungsphase (s. <i>Schleibote<\/i>, 6.12.14).<\/p>\n<p>Offensichtlich wird die \u00d6ffentlichkeit \u00fcber die tats\u00e4chliche Rechtslage get\u00e4uscht: Im Bundesberggesetz bilden Aufsuchung und Bewilligung n\u00e4mlich eine Rechtseinheit. Der Antrag einer Firma muss abgelehnt werden, wenn\u00a0 \u201e\u00fcberwiegende \u00f6ffentliche Interessen\u201c (\u00a711, BbergG) im gesamten Gebiet dem Vorhaben entgegenstehen, z.B. der Grundwasser- und Oberfl\u00e4chenwasserschutz oder der Schutz von Naturschutzgebieten. Dies muss aber unbedingt VOR der Erteilung der Aufsuchungserlaubnis geschehen, denn in der sp\u00e4teren Bewilligungsphase k\u00f6nnen keine Argumente mehr eingebracht werden, die von Anfang an bekannt waren (\u00a712, BbergG). Da die \u201e\u00fcberwiegenden \u00f6ffentlichen Interessen\u201c normalerweise von Anfang an bekannt sind, bietet das Bundesberggesetz nach Erteilung der anf\u00e4nglichen Erlaubnis zur \u00d6lf\u00f6rderung eigentlich keine M\u00f6glichkeit mehr, der jeweiligen Firma die Erlaubnis noch zu entziehen. So \u00e4u\u00dferte sich auch der Abteilungsleiter des Landesbergamts, Klaus S\u00f6ntgerath, auf einer Info-Veranstaltung in Bad Segeberg Ende Oktober 2014: \u201eIst die Erlaubnis einmal erteilt, ist der Zug quasi nicht mehr aufzuhalten.\u201c (s. L\u00fcbecker Nachrichten, 30.10.14).<\/p>\n<p>Habeck erteilt diese Erlaubnisse nach wie vor. Anstatt die Antr\u00e4ge der \u00d6lfirmen nach einer eingehenden Pr\u00fcfung der \u201e\u00fcberwiegenden \u00f6ffentlichen Interessen\u201c abzulehnen, wie es die hessische Landesregierung in der Vergangenheit getan hat, wiederholt Habeck seine Auffassung, dass nur eine \u00c4nderung des Bundesberggesetzes das Land vor Fracking sch\u00fctzen k\u00f6nne. Dabei ist es von der \u00d6ffentlichkeit weitgehend unbemerkt geblieben, dass seine Bundesratsinitiative zur \u00c4nderung des Bundesberggesetzes gar kein g\u00e4nzliches Fracking-Verbot zum Inhalt hatte, sondern nur ein Verbot von \u201etoxischem Fracking in unkonventionellen Lagerst\u00e4tten\u201c zur F\u00f6rderung von Gas. Ein solches Verbot w\u00fcrde Schleswig-Holstein gar nicht vor Fracking sch\u00fctzen, denn hier geht es um konventionelle Lagerst\u00e4tten und um \u00d6l. Au\u00dferdem ist auch nicht-toxisches Fracking mit immensen Risiken f\u00fcr die Umwelt behaftet.<\/p>\n<p>Habecks Bundesratsinitiative ist gescheitert. Das neue Fracking-Gesetz von Wirtschaftsminister Gabriel und Umweltministerin Hendricks wird Fracking in konventionellen \u00d6lfeldern in jeder Form erlauben. D.h., Schleswig-Holstein kann in seinem Kampf gegen Fracking nicht auf Hilfe durch eine neue gesetzliche Regelung auf Bundesebene hoffen. Unser Land muss endlich selbst handeln!<\/p>\n<p><b>Unsere Forderungen an die Landesregierung und die Kommunen des Aufsuchungsfeldes Gettorf<\/b><\/p>\n<p>Wir fordern deshalb die Landesregierung auf, die bisher ausgeklammerten Spielr\u00e4ume im Kampf gegen Fracking zu nutzen:<\/p>\n<p>&#8211; Alle Erlaubniserteilungen, die gesetzwidrig ohne Gemeindebeteiligung erteilt wurden, m\u00fcssen f\u00fcr nichtig erkl\u00e4rt werden. Die Erlaubnisverfahren m\u00fcssen neu aufgerollt werden und das Bundesberggesetz ordnungsgem\u00e4\u00df angewendet werden. Hessen hat gezeigt, dass Fracking damit ausgeschlossen werden kann. Auch die normale \u00d6l-F\u00f6rderung ist in einem Land mit nachweislich undichtem Untergrund und mit 1600 teilweise nicht genau lokalisierten Altbohrungen eine gro\u00dfe Gef\u00e4hrdung f\u00fcr das Trinkwasser, zumal auch hier das Problem des hochgiftigen Flowback-Wassers und des Freiwerdens von Radioaktivit\u00e4t existiert.<\/p>\n<p>&#8211; \u00dcber 200 schleswig-holsteinische Kommunen haben beim Landesbergamt\u00a0Widerspruch gegen die Aufsuchungserlaubnisse und Bewilligungen eingereicht. Wir erkl\u00e4ren uns solidarisch mit ihnen.<\/p>\n<p>&#8211; Wir fordern die Stadt Kiel wie auch die \u00fcbrigen Kommunen des Aufsuchungsfeldes Gettorf auf, im Feld Gettorf ebenfalls Widerspruch gegen die gesetzwidrige Erlaubniserteilung einzulegen. Das kostet nichts!<\/p>\n<p>&#8211; Wir fordern die Landesregierung auf, dem Beispiel Nordrhein-Westfalens zu folgen und s\u00e4mtliche Akten der Erlaubnisverfahren zu ver\u00f6ffentlichen!<\/p>\n<p>Herr Albig und Herr Habeck, praktizieren Sie endlich die Transparenz, die Sie im Koalitionsvertrag versprochen haben, anstatt das Betriebsgeheimnis von \u00d6lfirmen zum unantastbaren Heiligtum zu erkl\u00e4ren!<\/p>\n<p><em>(Ank\u00fcndigungsflyer 15.01.2015, Anja)<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-medium wp-image-59\" src=\"http:\/\/www.stop-fracking-kiel.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2015\/01\/fracking-aktion01-12-2014_2066-300x245.jpg\" alt=\"fracking-aktion01-12-2014_2066\" width=\"300\" height=\"245\" srcset=\"http:\/\/www.stop-fracking-kiel.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2015\/01\/fracking-aktion01-12-2014_2066-300x245.jpg 300w, http:\/\/www.stop-fracking-kiel.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2015\/01\/fracking-aktion01-12-2014_2066.jpg 800w\" sizes=\"auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><\/p>\n<p><strong>\u00d6lf\u00f6rderung in Schleswig-Holstein:<\/strong><br \/>\n<em>200 Gemeinden im Widerstand gegen Fracking<\/em><\/p>\n<p><em>\u00a0Am 01.12.2014 lud Minister Habeck Gemeinden und Verb\u00e4nde zu einem Gespr\u00e4ch \u00fcber bergrechtliche Verfahren und Gemeindebeteiligung ein, nachdem seine auf unseren Vorschlag hin seit Anfang 2014 erfolgte Gemeindebeteiligung erhebliche Fragen aufgeworfen hat. Die gute Nachricht des Tages: Auch das Bergamt (LBEG, Landesamt f\u00fcr Bergbau, Energie und Geologie, Hannover) hat inzwischen erkannt, dass das Verwaltungsrecht unseres Landes kein kostenpflichtiges Widerspruchsverfahren vorsieht, so dass die Gemeinden nicht mit Kostenbescheiden durch das Bergamt rechnen m\u00fcssen, wenn sie f\u00f6rmliche Widerspr\u00fcche einlegen. Dem auf der Versammlung von zahlreichen Teilnehmern klar erkl\u00e4rten Willen, die Widerspr\u00fcche aufrecht zu erhalten und auch gerichtlich kl\u00e4ren zu lassen, hat dieser Umstand weitere Nahrung gegeben. Der Behauptung des MELUR (Ministerium f\u00fcr Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und l\u00e4ndliche R\u00e4ume), die Gemeinden seien zu diesem Zeitpunkt noch nicht widerspruchsberechtigt, wurde nur von wenigen Anwesenden Glauben geschenkt.\u00a0<\/em><\/p>\n<p>Das Bergamt stellte fest, dass es auch weiterhin nicht in der Lage sein wird, die anh\u00e4ngigen Widerspr\u00fcche und Anfragen gesetzeskonform innerhalb vorgegebener Fristen zu bearbeiten. Vielmehr nimmt sich die Beh\u00f6rde das Recht heraus, nach eigenem Ermessen eine Priorit\u00e4tenliste aufzustellen und abzuarbeiten. Damit besteht auch gut zwei Jahre nach den ersten Beschwerden \u00fcber das LBEG kein nach Recht und Gesetz arbeitendes Bergamt f\u00fcr Schleswig-Holstein.<\/p>\n<p>Die B\u00fcrgerinitiative gegen CO2-Endlager fordert die R\u00fccknahme aller rechtswidrig erteilten Erlaubnisse und Bewilligungen und die Verlagerung des Bergamtes zum LLUR (Landesamt f\u00fcr Landwirtschaft, Umwelt und l\u00e4ndliche R\u00e4ume).<\/p>\n<p><strong>\u00a0Hintergrund:\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>W\u00e4hrend in NRW bereits Erlaubnisantr\u00e4ge unter Angabe der Feldesgr\u00f6\u00dfe und -lage, Antragstellernamen und -datum sowie dazugeh\u00f6riger Karte online ver\u00f6ffentlich werden, werden in Schleswig-Holstein selbst die zu beteiligenden Gemeinden zur Geheimhaltung aufgefordert und nur gnadenhalber im Erlaubnisverfahren angeh\u00f6rt.<\/p>\n<p>Widerspr\u00fcche und Anfragen der Gemeinden und ihrer Vertreter werden vom Bergamt (LBEG) bisher nicht beschieden oder beantwortet, obwohl in vielen F\u00e4llen die daf\u00fcr vom Gesetzgeber vorgesehenen Fristen bereits lange \u00fcberschritten wurden. Das LBEG nimmt f\u00fcr sich das Recht in Anspruch, abseits der Gesetzeslage die Bearbeitung anhand einer eigenen Priorit\u00e4tenliste abzuarbeiten. Um Gemeinden von Widerspr\u00fcchen abzuhalten, wird sogar rechtswidrig von einem kostenpflichtigen Widerspruchsverfahren gesprochen, obwohl Herrn Brinkmann vom Justiziariat des LBEG bekannt sein d\u00fcrfte, dass seine Androhung von Kosten unrechtm\u00e4\u00dfig ist (s. Anlage). Vor diesem Hintergrund war es \u00fcberf\u00e4llig, dass Minister Habeck die Gemeindevertreter zu einem Informationsaustausch eingeladen hat.<\/p>\n<p>Inzwischen haben weit \u00fcber 200 Gemeinden Widerspr\u00fcche gegen die rechtswidrig erteilten Erlaubnisse und Bewilligungen eingelegt, w\u00f6chentlich kommen weitere Gemeinden und Verb\u00e4nde hinzu. Die anwesenden Vertreter der Gemeinden machten deutlich, dass sie ihre Widerspr\u00fcche aufrecht halten werden und sich gemeinsam gegen das Land organisieren wollen, um gen\u00fcgend Druck aufbauen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Interessant wurde es bei der Frage, ob mit der Erteilung von Erlaubnissen lediglich Claims abgesteckt werden, wie Minister Habeck stets betont, oder schon tats\u00e4chliche (betriebsplanfreie) Aufsuchungshandlungen m\u00f6glich werden. Hierzu l\u00e4uft eine seit \u00fcber einem Monat unbeantwortete Anfrage zu Hubschrauberfl\u00fcgen, die im Feld Rosenkranz-Nord vermutlich bereits mit Hilfe von elektromagnetischen Wellen den Untergrund nach Kohlenwasserstoffen erkundet haben, ohne dass es ein Betriebsplanverfahren gegeben h\u00e4tte, an dem die Gemeinden zu beteiligen gewesen w\u00e4ren. Das Bergamt bestritt nicht, dass es derartige Aufsuchungshandlungen bereits gegeben hat, m\u00f6chte aber in einem elektromagnetische Wellen aussendenden Ger\u00e4t keine \u201eMaschine\u201c im Sinne des Berggesetzes erkennen und lehnt deshalb ein Betriebsplanverfahren unter Beteiligung der Gemeinden ab. Dies ist eine der Frage, \u00fcber die dann ein Gericht zu entscheiden haben wird.<\/p>\n<p>Die Gesetzeslage auf Bundesebene wird Fracking in Schleswig-Holstein nicht verhindern, sondern ausdr\u00fccklich erlauben. Wir haben hier kein Gas, sondern \u00d6l, so dass Frackingverbote f\u00fcr Schiefergas nicht greifen werden, w\u00e4hrend die \u00d6lf\u00f6rderung durch Fracking ausdr\u00fccklich erlaubt werden soll. Deshalb m\u00fcssen alle landesrechtlichen M\u00f6glichkeiten ausgesch\u00f6pft werden, um Fracking und andere gef\u00e4hrliche \u00d6lf\u00f6rdertechniken zu verhindern.<\/p>\n<p>Der Druck der B\u00fcrgerinitiativen hat inzwischen soweit Wirkung gezeigt, dass auch das LBEG jetzt \u201eanf\u00e4ngt dar\u00fcber nachzudenken\u201c, ob das hochgiftige Lagerst\u00e4ttenwasser weiterhin ohne Vorgabe einer Mindesttiefe unbehandelt wieder verpresst werden darf.<\/p>\n<p>(<em>PR der B\u00fcrgerinitiative Stoppt CO2-Endlager vom 3.12.2014)<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>HINTERGRUNDINFORMATIONEN ZUR VERANSTALTUNG AM 22.01.2015 IN DER PUMPE Fracking bedroht Kiel und das Umland Vor dem Hintergrund abnehmender fossiler Ressourcen wird Schleswig-Holstein als erd\u00f6lreichstes Bundesland immer attraktiver f\u00fcr Erd\u00f6lfirmen. 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