{"id":433,"date":"2016-04-04T21:48:24","date_gmt":"2016-04-04T21:48:24","guid":{"rendered":"http:\/\/www.stop-fracking-kiel.de\/wordpress\/?p=433"},"modified":"2016-04-27T22:13:56","modified_gmt":"2016-04-27T22:13:56","slug":"betr-oelfoerderung-in-angeln","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/www.stop-fracking-kiel.de\/wordpress\/?p=433","title":{"rendered":"Betr: \u00d6lf\u00f6rderung in Angeln"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"http:\/\/www.stop-fracking-kiel.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2016\/04\/angeliter_bohren_nach.jpg\" rel=\"attachment wp-att-443\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignright wp-image-443 size-medium\" src=\"http:\/\/www.stop-fracking-kiel.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2016\/04\/angeliter_bohren_nach-300x227.jpg\" alt=\"angeliter_bohren_nach\" width=\"300\" height=\"227\" srcset=\"http:\/\/www.stop-fracking-kiel.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2016\/04\/angeliter_bohren_nach-300x227.jpg 300w, http:\/\/www.stop-fracking-kiel.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2016\/04\/angeliter_bohren_nach.jpg 519w\" sizes=\"auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><\/a>Offener Brief an Herrn Minister Dr. Habeck:<\/p>\n<p><b>Betr: \u00d6lf\u00f6rderung in Angeln \u2013\u00a0<\/b><b>Hauptbetriebsplan am 7.9.2015<\/b><\/p>\n<p>Sehr geehrter Herr Dr. Habeck,<\/p>\n<p>in Ihrem Interview gegen\u00fcber dem NDR haben Sie Verst\u00e4ndnis daf\u00fcr gezeigt, da\u00df unsere B\u00fcrgerInneninitiative Ihnen vorwirft, das LBEG nicht \u201eim Griff\u201c zu haben und sinngem\u00e4\u00df betont, dass Schleswig-Holstein das LBEG nun mit Argusaugen beobachten werde.<\/p>\n<p>Allerdings ist die Handlungsweise Ihres Ministeriums nicht minder kritikw\u00fcrdig.<\/p>\n<p><strong>1. Am 11.12. 2015 hat die B\u00fcrgerInneninitiative Angeliter Bohren Nach Sie und Ministerpr\u00e4sident Albig um einen Gespr\u00e4chstermin gebeten und Sie u. a. vor dem jetzt eingetretenen Szenario gewarnt, wonach das LBEG an der Betriebsplanzulassung ohne Einbeziehung anderer Beh\u00f6rden arbeitet.<\/strong><\/p>\n<p>Offenbar ohne sich wirklich sachkundig zu machen, hat Ihr zust\u00e4ndiger Jurist uns pauschal mit der Bemerkung abgewimmelt, es geschehe alles nach Recht und Ordnung (s.unten im einzelnen 1.a.-c.)<\/p>\n<p><strong>2. Mit Schreiben, vom 6.1.2016<\/strong>\u00a0<strong> hat der Amtsvorsteher des Amtes Geltinger Bucht aufgrund eines einstimmigen Beschlusses s\u00e4mtlicher 16 B\u00fcrgermeister beim LBEG\u00a0 nach dem Stand des Verfahrens und explizit gefragt, ob die Fa. Central Anglia die Zulassung eines Betriebsplans beantragt hat. Dieses Schreiben wurde nachrichtlich auch ans MELUR geschickt.<\/strong><\/p>\n<p>Anlass hierf\u00fcr ist \u201edass nach unserer Information ein Mitarbeiter des LBEG mitgeteilt habe, dass die Fa. Central Anglia derzeit einen Betriebsplan zur Zulassung vorgelegt habe, in einem Verfahren, dass nur die Firma und das Amt etwas angehe. Dritte ausdr\u00fccklich nicht\u201c.<\/p>\n<p>Dieses Schreiben, dass au\u00dferdem fundiert begr\u00fcndet, dass und warum ein Betriebsplan wegen anderer \u00d6ffentlichen Interessen abzulehnen sei, wurde bis zum heutigen Tage \u2013 also 3 Monate lang &#8211; weder durch das LBEG noch durch das MELUR beantwortet. Wir halten dies f\u00fcr skandal\u00f6s und wundern uns nicht, dass die Politikverdrossenheit weiter zunimmt.<\/p>\n<p><strong>3. Am 10.3.2016 fand im Melur ein Gespr\u00e4ch zwischen Ihrer Staatssekret\u00e4rin Frau Nestle, Juristen Ihres Hauses und den B\u00fcrgerinitiativen in Schleswig-Holstein, die sich gegen die Erd\u00f6lf\u00f6rderung wehren, statt.<\/strong><\/p>\n<p>Wir als B\u00fcrgerinitiativen haben ca 1 Monat vorher eine Tagesordnung vorgeschlagen, in dem u.a. das Verfahren bei Antrag der \u00d6lfirma auf Betriebsplanzulassung thematisiert wurde und mussten leider feststellen, dass Sie teilweise widerspr\u00fcchlich Auskunft erteilten (s. Unten, Nr. 3.a. und 3.b. aus einem Schreiben unserer BI an Frau Dr. Nesle vom 16.3.16) bzw. im Lichte des jetzt entdeckten Betriebsplans vom 7.9.2015, da\u00df die beteiligten MitarbeiterInnen vom Melur\u00a0 unvorbereitet waren. Unsere Fragen nach neuen Entwicklungen, Antr\u00e4gen und Genehmigungen wurden abgesehen von einem Hinweis auf das Erlaubnisfeld Waabs verneint.<\/p>\n<p>Dies empfinden wir nicht nur als Respektlosigkeit gegen\u00fcber den teilnehmenden MitstreiterInnen der B\u00fcrgerinitiaitven, die sich teilweise Urlaub nehmen mussten, um an dem Treffen teilnehmen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Schlimmer ist, da\u00df Sie kontinuierlich in der \u00d6ffentlichkeit den Eindruck erwecken, dass Sie und Ihr Ministerium (so auch beim Treffen der BI\u2019s im MELUR) die Sorgen der Bev\u00f6lkerung,\u00a0 insbesondere um die Qualit\u00e4t des hiesigen hervorragenden Trinkwasssers und um Ihre Gesundheit, ernst nehmen.\u00a0 Dies ist die Verlautbarung eines luftleeren Raumes, denn das Genehmigungsverfahren f\u00fcr den Hauptbetriebsplan spricht eine andere Sprache!<\/p>\n<p>Gelebte Transparenz sieht anders aus! Insbesondere dann, wenn Ihnen und Ihrem Ministerium die Fachaufsicht \u00fcber das LBEG auferlegt ist.<\/p>\n<p>In Ihrer Medien-Information vom 30.3.2016 beklagen Sie, dass das LBEG die \u201e\u00d6ffentlichkeitsrelevanz\u201c des beantragten Hauptbetriebsplans nicht erkannt und sie deswegen nicht beteiligt habe.<\/p>\n<p>Wir beklagen, da\u00df das LBEG entgegen den eindeutigen Vorschriften des \u00a7 56 Abs. 2 BBergG nicht nur das Melur sondern auch andere Beh\u00f6rden nicht beteiligt und eine Umweltvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfung oder eine Vorpr\u00fcfung der selben unterlassen hat.<\/p>\n<p>So wurden andere Beh\u00f6rden und die Gemeinden aber auch die \u00d6ffentlichkeit erneut rechtswidrig daran gehindert, Tatsachen vorzutragen, die einer Erd\u00f6lf\u00f6rderung entgegenstehen. Die gesetzlich vorgeschriebene Interessenabw\u00e4gung mit anderen \u00d6ffentlichen Interessen hat das LBEG dadurch vermieden.<\/p>\n<p>Wir fordern Sie auf unverz\u00fcglich aufzukl\u00e4ren, wie es in Ihrem Hause zu einem solchen ignoranten und unakzeptablen Vorgehens kommen konnte und wann und wie Sie sicherstellen wollen, da\u00df die Gemeinden und andere Beh\u00f6rden, insbesondere die Untere Wasserbeh\u00f6rde des Kreises Schleswig-Flensburg und dasWasserbeschaffungs-amt Sterup beteiligt werden und die beschriebene Interessenabw\u00e4gung im Feld Sterup durch das LBEG vorgenommen wird.<\/p>\n<p>Wir fordern sie auf zu diesem Schreiben selbst und konkret Stellung zu nehmen!<\/p>\n<p>Mit immer noch freundlichen Gr\u00fc\u00dfen<br \/>\nIngrid Lohst\u00f6ter, Juristin und Pressesprecherin der B\u00fcrgerInneninitiative Angeliter Bohren Nach<br \/>\nOffener Brief vom 4.04.2016<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p><b>\u00ad<\/b><b>Originalzitate aus den genannten Schreiben und Antworten:<\/b><\/p>\n<p><em>1. a. \u201eNach Gespr\u00e4chen mit MitarbeiterInnen des LBEG haben wir\u00a0 nun allerdings Anlass zu bef\u00fcrchten, dass auch das weitere Verfahren intransparent und unter Ausschlu\u00df von Gemeinden und \u00d6ffentlichkeit verlaufen wird und ebenso wie bereits in der Vergangenheit geschehen, erneut durch das LBEG vollendete Tatsachen geschaffen werden, ohne die gem. den einschl\u00e4gigen rechtlichen Vorgaben vorgeschriebene Anh\u00f6rung weiterer Beh\u00f6rden sichergestellt zu haben\u201c.<\/em><\/p>\n<p>Wir haben Sie Herr Dr. Habeck aufgefordert, als Verantwortlicher der Fachaufsicht f\u00fcr das LBEG \u201esicherzustellen, dass das weitere bergrechtliche Genehmigungsverfahren (die Zulassung von Betriebs- und Sonderbetriebspl\u00e4nen) so es denn fortgesetzt wird, im Fall vom Aufsuchungsgebiet Sterup, aber auch generell, transparent, unter Einbeziehung der \u00d6ffentlichkeit, mit Beteiligung der Gemeinden des Aufsuchungsgebiets und angrenzend, mit s\u00e4mtlichen Tr\u00e4gern \u00d6ffentlicher Belange, inklusive s\u00e4mtlicher Umweltorganisationen, sowie mit gr\u00fcndlicher Umweltvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfung durchgef\u00fchrt wird\u201c.<\/p>\n<p><em>1.b. Der zust\u00e4ndige Jurist des MELUR hat am 5.1.2016 folgendes geantwortet:<\/em><\/p>\n<p>\u2022 \u201eAlle folgenden Antr\u00e4ge f\u00fcr die Durchf\u00fchrung von Ma\u00dfnahmen wie seismische Untersuchungen oder Bohrungen werden ebenfalls sorgf\u00e4ltig vom LBEG nach den rechtlichen Vorgaben gepr\u00fcft und eine entsprechende Beh\u00f6rdenbeteiligung wird durchgef\u00fchrt.\u201c Es f\u00e4llt auf, dass sich das Mellur auf die Sonderbetriebspl\u00e4ne bezieht, obwohl wir auch nach dem eigentlichen Betriebsplan gefragt haben. War dem Verfasser des Briefes zu diesem Zeitpunkt die Existenz des Hauptbetriebsplans schon bekannt?<\/p>\n<p>\u2022 Im Antwortschreiben vom 5.1.16 Ihres Mitarbeiters heisst es dann weiter: \u201eDas Bergrecht gebietet eine Zulassung der Erd\u00f6lf\u00f6rderung, wenn alle naturschutz-, wasser- und bergrechtlichen Voraussetzungen erf\u00fcllt sind. F\u00fcr die Erteilung der Erlaubnis f\u00fcr das Feld Sterup mit entsprechender Berh\u00f6rdenbeteiligung war dies der Fall\u201c.<\/p>\n<p>Dies ist schlicht falsch! Mit Schreiben vom 3.12.2015 hat uns der Kreis Schleswig-Flensburg auf unsere Anfrage hin mitgeteilt, dass er im Verfahren f\u00fcr das Erlaubnisfeld Sterup vom LBEG nicht beteiligt wurde. \u201eEntsprechend wurde von den Umweltfachdiensten des Kreises keine Stellungnahmen abgegeben\u201c.<\/p>\n<p>Mit Schreiben vom 22.2.16 wurde von dem gleichen Juristen behauptet, das Melur selbst habe den Kreis Schleswig-Holstein beteiligt und zum \u201eBeweis\u201c eine daf\u00fcr v\u00f6llig ungeeignete Email vorgelegt, mit der der Kreis ohne jeglichen Bezug zum Feld Sterup, seine Resolution zu den Feldern Ostrohe und Rosenkranz vom 19.12.2012 zugeschickt hat. Am 23.3.2016 wurde mir von der Umweltbeh\u00f6rde erneut versichert, dass der Kreis auch vom Melur nicht beteiligt worden sei.<\/p>\n<p>Dementsprechend hat das LBEG auch die Pr\u00fcfung von \u00f6ffentlichen Interessen, die der Erd\u00f6lf\u00f6rderung entgegenstehen gem\u00e4\u00df \u00a711 Nr.10 rechtswidrigerweise unterlassen.<\/p>\n<p><em>2. Der Amtsausschuss Geltinger Bucht h\u00e4lt eine solche intransparente und undemokratische Vorgehensweise f\u00fcr offensichtlich rechtswidrig\u201c.<\/em><\/p>\n<p>Der Amtsvorsteher hat gleichzeitig Akteneinsicht in die Verfahrensakte beantragt. Dieses Schreiben ist bis heute inhaltlich nicht beantwortet worden. Es wurde lediglich am 2.2.16, also 4 Wochen sp\u00e4ter, nachgefragt, ob die Akteneinsicht vor Ort oder durch \u00dcbersendung von Unterlagen gew\u00fcnscht sei. Um letzteres wurde am 9.2. 16 gebeten.<\/p>\n<p><em>3. a. Beteiligung der Gemeinden<\/em><\/p>\n<p>Erst wurde von Frau Dr. Nestle und Herrn Dr. Wasielewski gesagt, selbstverst\u00e4ndlich w\u00fcrden die Gemeinden beteiligt, das sei ja auch immer so kommuniziert worden, dann wurde diese Zusage binnen 1 Minute wieder zur\u00fcckgezogen. Es solle nur die Standortgemeinde des \u201eBohrplatzes\u201c beteiligt werden. Tats\u00e4chlich ist sowohl dem B\u00fcrgermeister der Gemeinde Sterup, sowie anderen Angeh\u00f6rigen der unterschiedlichen Gemeinder\u00e4te und der \u00d6ffentlichkeit immer wieder zugesichert worden, alle Gemeinden des Aufsuchungsgebietes w\u00fcrden in der n\u00e4chsten Stufe des Genehmigungsverfahrens \u201ebeteiligt\u201c und informiert. Wollen Sie von diesem Versprechen tats\u00e4chlich wieder abr\u00fccken?!<\/p>\n<p><em>3. b. Umweltvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfung<\/em><\/p>\n<p>Wir fordern die Durchf\u00fchrung einer Umweltvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfung und umfangreichen Information der \u00d6ffentlichkeit. Sie haben ausgef\u00fchrt, dass es doch f\u00fcr uns noch viel interessanter w\u00e4re, die gesamte \u00d6ffentlichkeit im Rahmen der UVP zu informieren und zu beteiligen. Auch diese Aussage haben Sie\u00a0 zur\u00fcckgenommen und lediglich eine \u201eVorpr\u00fcfung\u201c angek\u00fcndigt. Oder haben wir hier etwas missverstanden?\u00a0 Da die Firma Central Anglia die Erd\u00f6lf\u00f6rderung in einer Teufe von \u00fcber 1000m plant, besteht f\u00fcr eine solche Tiefenbohrung in jedem Fall nach unseren Erkenntnissen die Pflicht zur UVP, ebenso wie f\u00fcr eine m\u00f6gliche Verpressung des Lagerst\u00e4ttenwassers.<\/p>\n<p><strong>Der EuGH hat die Klagebefugnis nicht nur von Naturschutzverb\u00e4nden, sondern ebenso f\u00fcr B\u00fcrgerInnen gem. \u00a742 Abs. 2 VerwG gest\u00e4rkt. In der Folge ist es zwingend notwendig zum Starttermin von Projektplanungen\/Antragsverfahren bereits die \u00d6ffentlichkeit \u201etransparent\u201c einzubinden und die B\u00fcrger\u00adInnen breit und substantiell zu Informieren.<\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Offener Brief an Herrn Minister Dr. Habeck: Betr: \u00d6lf\u00f6rderung in Angeln \u2013\u00a0Hauptbetriebsplan am 7.9.2015 Sehr geehrter Herr Dr. Habeck, in Ihrem Interview gegen\u00fcber dem NDR haben Sie Verst\u00e4ndnis daf\u00fcr gezeigt, da\u00df unsere B\u00fcrgerInneninitiative Ihnen vorwirft, das LBEG nicht \u201eim Griff\u201c zu haben und sinngem\u00e4\u00df betont, dass Schleswig-Holstein das LBEG nun mit Argusaugen beobachten werde. 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