{"id":532,"date":"2019-03-01T15:09:03","date_gmt":"2019-03-01T15:09:03","guid":{"rendered":"http:\/\/www.stop-fracking-kiel.de\/wordpress\/?p=532"},"modified":"2019-04-09T15:21:37","modified_gmt":"2019-04-09T15:21:37","slug":"ein-fall-fuer-das-landesverfassungsgericht","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/www.stop-fracking-kiel.de\/wordpress\/?p=532","title":{"rendered":"Ein Fall f\u00fcr das Landesverfassungsgericht"},"content":{"rendered":"<h2>Schleswig-Holsteiner Volksinitiative will gesetzliches Fracking-Verbot durchsetzen<\/h2>\n<p><strong>Mit mehr als 42.000\u00a0Unterschriften fordert eine Volksinitiative\u00a0(1) in Schleswig-Holstein ein Verbot so genannten Frackings: Unstrittig zul\u00e4ssige Forderungen wie Haftung f\u00fcr entstandene Sch\u00e4den oder mehr Befugnisse f\u00fcr Untere Wasserbeh\u00f6rden sollten Mitte M\u00e4rz im Landtag behandelt werden. Den wichtigsten Teil aber \u2013 ein Fracking-Verbot via\u00a0 Landeswassergesetz \u2013 lehnt die Landesregierung bislang ab: Nun ist das Landesverfassungsgericht gefordert.<\/strong><\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignright size-full wp-image-537\" src=\"http:\/\/www.stop-fracking-kiel.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2019\/03\/VI-Wasser_unterschriftenuebergabe.jpg\" alt=\"VI-Wasser_unterschriftenuebergabe\" width=\"600\" height=\"400\" srcset=\"http:\/\/www.stop-fracking-kiel.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2019\/03\/VI-Wasser_unterschriftenuebergabe.jpg 600w, http:\/\/www.stop-fracking-kiel.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2019\/03\/VI-Wasser_unterschriftenuebergabe-300x200.jpg 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 600px) 100vw, 600px\" \/><\/p>\n<p>Das Ziel ist klar: Es gilt, eine Sch\u00e4digung und Verunreinigung des Trinkwassers durch Erd\u00f6l- und Erdgasf\u00f6rderung zu vermeiden \u2013 ein berechtigtes Anliegen vieler Menschen, Gemeinden und Initiativen nicht nur in Schleswig-Holstein\u00a0(2). Es geht um das grundlegende Recht von Mensch und Natur auf sauberes Wasser. Das so genannte Fracking-Verfahren verursacht bekanntlich Risse in Gesteinsschichten mit der Gefahr, dass giftige, salzhaltige, radioaktive und krebserregende Stoffe ins Grundwasser gelangen k\u00f6nnen. Dieses un\u00fcberschaubare Umweltrisiko muss verhindert werden.<\/p>\n<p>Eine Gef\u00e4hrdung ist auch deshalb nicht auszuschlie\u00dfen, weil durch undichte Leitungen der Boden vergiftet werden kann, wie es bereits h\u00e4ufig bei der Erd\u00f6l- und Erdgasf\u00f6rderung in Deutschland vorgekommen ist. Mit Fracking ist auch die Entsorgung von belastetem Fl\u00fcssigkeiten im Boden verbunden, die ein weiteres gro\u00dfes Risiko darstellen. Die Verpressung des Lagerst\u00e4ttenwassers und des Flow-backs kann zudem Erdst\u00f6\u00dfe ausl\u00f6sen.<\/p>\n<p>Die Erschlie\u00dfung von Gas- und \u00d6lvorkommen ist klimasch\u00e4dlich und erschwert den Umstieg auf regenerative Energien. Es widerspricht den Klimaschutzabkommen und dem Erreichen der vereinbarten Klimaziele. Deshalb muss eine weitere F\u00f6rderung fossiler Brennstoffe verhindert werden \u2013 das gilt auch und vor allem f\u00fcr die Fracking-Technologie, deren gro\u00dffl\u00e4chiger Einsatz weitere Erd\u00f6l- und Erdgaslagerst\u00e4tten erschlie\u00dfbar macht, die mit konventionellen Methoden unzug\u00e4nglich bleiben w\u00fcrden.<\/p>\n<p>Da auch der Bundesregierung die Gefahren durch die Fracking-Technologie bewusst sind, wurden bereits 2015 \u00c4nderungen im Bergrecht und im Wasserhaushaltsgesetz\u00a0(WHG) vorgeschlagen und schlie\u00dflich vom Bundestag nach Befassung im Bundesrat am 2.\u00a0Februar\u00a02017 im sog. Fracking-Gesetz beschlossen. Es schr\u00e4nkt die Anwendung der Fracking-Technologie ein, um deren Risiken zu minimieren und regelt zudem Haftungsfragen.<\/p>\n<p>Im WHG wurde so genanntes \u201eunkonventionelles Fracking\u201c in bestimmten Gesteinsschichten und generell im Bereich von Trinkwasser- und anderen Schutzgebieten verboten. Danach w\u00e4re Fracking allerdings in den in Schleswig-Holstein vorherrschenden Sandstein- und Zechsteinkarbonat-Gesteinen erlaubt. Die Annahme des Bundesgesetzgeber ist es, dass dieses so genannte \u201ekonventionelle\u201c Fracking, wie es in Schleswig-Holstein schon eingesetzt wurde, nicht so riskant sei\u00a0(3). Dem widersprechen die \u201eVolksinitiative zum Schutz des Wassers\u201c\u00a0(VI\u00a0Wasser) und die ihr angeschlossenen B\u00fcndnisorganisationen. Sie gehen davon aus, dass die Gefahren durch Fracking unabh\u00e4ngig von der Art der Gesteinsschichten und \u00d6llagerst\u00e4tten bestehen.<\/p>\n<p>Nach bisherigen Umweltgutachten gibt es keine langfristigen Erfahrungen \u00fcber die Folgen von Fracking und Verpressung von Lagerst\u00e4ttenwasser (Flow-back). Eine \u00dcberwachung bisheriger Frackingvorg\u00e4nge in Deutschland erfolgte weder durch die zust\u00e4ndigen Berg\u00e4mter noch durch Wissenschaftler. Daher ist mit der M\u00f6glichkeit von gro\u00dffl\u00e4chigen und dauerhaften Verunreinigungen von Grundwasservorkommen zu rechnen, wie es aus den Fracking-Gebieten der USA bekannt ist.<\/p>\n<p>Um das zu verhindern, hat sich in Schleswig-Holstein die genannte \u201eVI\u00a0Wasser\u201c mit dem Ziel gebildet, Fracking zu verhindern. Dies kann durch ein Verbot im Landeswasserrecht gew\u00e4hrleistet werden. Es entspricht auch der Landesverfassung, die in Artikel\u00a011 dem Land, den Kommunen und der \u00f6ffentlichen Verwaltung unter anderem den \u201ebesonderen Schutz\u201c der \u201enat\u00fcrlichen Grundlagen des Lebens\u201c auferlegt. Die B\u00fcndnisorganisationen, die die \u201eVI\u00a0Wasser\u201c initiiert haben, f\u00fchren seit 2013 eine unerm\u00fcdliche Auseinandersetzung gegen die vom Umweltministerium erteilte Genehmigung zur Aufsuchung von \u00d6laufkommen. In vielen Orten Schleswig-Holsteins gab es Proteste gegen die geplanten \u00d6lf\u00f6rderungen, immer wieder wurden die Offenlegung der F\u00f6rdermethoden und Fracking-Verfahren gefordert und die R\u00fccknahme der Bewilligungen verlangt. Gewarnt wurde vor den Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Schutzgebiete und es wurde darauf hingewiesen, dass neue \u00d6lf\u00f6rderung mit Blick auf den zu erwartenden Klimawandel kontraproduktiv ist. Zudem wurden die Geheimhaltungspolitik der \u00d6lkonzerne verurteilt und die Nichtbeteiligung der betroffenen Kommunen an dem Bewilligungsverfahren bem\u00e4ngelt. Hervorgehoben werden muss ebenfalls, dass sogar die Stellungnahmen des Umweltamtes des Landes wie auch der Kreisumwelt\u00e4mter missachtet wurden.<\/p>\n<p>Die Vielzahl \u00f6rtlicher Proteste wie auch die Aufdeckung zweifelhafter F\u00f6rdermethoden der \u00d6lkonzerne zeigten zun\u00e4chst Erfolge: Unter Hinweis auf derzeitige Unwirtschaftlichkeit des Verfahrens gaben etliche Unternehmen ihre Aufsuchungsbewilligungen zur\u00fcck oder diese wurden ihnen wegen fehlender finanzieller Mittel entzogen. Auch die j\u00fcngsten der 2013 im Auftrag des damaligen Umweltministers Robert Habeck (Gr\u00fcne) erteilten zw\u00f6lf Erlaubnisse und Bewilligungen wurden entweder aufgegeben, aufgehoben oder sind ausgelaufen \u2013 zuletzt auch die Lizenz f\u00fcr das in internationalen Meeresschutzgebieten liegende Areal Schwedeneck-See vor D\u00e4nisch-Nienhof zwischen Eckernf\u00f6rder Bucht und Kieler F\u00f6rde. Die DEA hatte noch bis kurz vor Auslaufen dieser Lizenz offen gelassen, ob sie eine Verl\u00e4ngerung beantragen werde. Auch die Landesregierung lie\u00df die \u00d6ffentlichkeit bis zuletzt im Unklaren \u00fcber die Situation, obwohl bereits Ende 2016 aufgrund der nicht erfolgten Aufnahme einer F\u00f6rderung keine Verl\u00e4ngerung der Bewilligung mehr zul\u00e4ssig war. Diesen gro\u00dfen Erfolg von B\u00fcrgerinitiativen in Zusammenarbeit mit Gemeinden und Verb\u00e4nden versuchten Habeck und die DEA kleinzureden und verwiesen unter anderem auf den derzeit niedrigen \u00d6lpreis.<\/p>\n<p>Mit der Aufhebung der Bergbaulizenzen ist jedoch die Gefahr f\u00fcr Schleswig-Holstein nicht gebannt. Mittlerweile ist deutlich geworden, dass die \u00d6lindustrie an rund einem Viertel bis einem Drittel der Landesfl\u00e4che gro\u00dfes Interesse hat (siehe Karte). Nur der entschiedene Widerstand von B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern, Umweltinitiativen und Kommunen hindert die Konzerne bisher daran, neue Antr\u00e4ge zu stellen, die jederzeit m\u00f6glich w\u00e4ren.<\/p>\n<p>Da zu bef\u00fcrchten ist, dass unter anderen wirtschaftlichen, politischen und rechtlichen Bedingungen die Gier nach \u00d6lf\u00f6rderung neu erwachen wird, haben sich die beteiligten Menschen zu einer aufwendigen Unterschriftensammlung in der \u201eVI Wasser\u201c zusammengeschlossen. Deren eigentliches Ziel \u2013 Erhalt und Schutz der Umwelt und insbesondere der Schutz des Wassers \u2013 soll mit einer eindeutigen gesetzlichen Regelung f\u00fcr die Zukunft garantiert werden. Dies geht aber nur mit einem Verbot von Fracking im Landeswassergesetz.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus geht es auch um die demokratische Beteiligung von Gemeinden und Kommunen, um eine St\u00e4rkung der Unteren Wasserbeh\u00f6rden sowie um Offenlegung der Produktionsweise, insbesondere wenn eine Sch\u00e4digung von Natur und Umwelt zu erwarten ist und dies dem \u00f6ffentlichen Interesse zuwider l\u00e4uft.<\/p>\n<p>In einem gerade abgeschlossenen Beteiligungsverfahren wurden die unstrittig zul\u00e4ssigen Teile der Volksinitiative von den Verfahrensbeteiligten begr\u00fc\u00dft\u00a0(4). Das Ministerium f\u00fcr Inneres hatte am 29. Mai 2018 die \u00fcbergebenen Unterschriften der Volksinitiative \u00fcberpr\u00fcft und best\u00e4tigt, dass das erforderliche Stimmenquorum nach den Vorgaben der Landesverfassung erreicht wurde.<\/p>\n<p>Am 8. November 2018 wurde eine \u00c4nderung des Landeswassergesetzes in Bezug auf das Fracking-Verbot abgelehnt, weil dies angeblich nicht in die\u00a0 Gesetzgebungszust\u00e4ndigkeit des Landes geh\u00f6re. Bereits am 24. Oktober 2018 hatte der Innen- und Rechtsausschuss des Landtags dieser \u00c4nderung widersprochen \u2013 mit der Mehrheit der Regierungskoalition aus CDU, Gr\u00fcnen und FDP und gegen die Stimmen der SPD und des S\u00fcdschleswigschen W\u00e4hlerverbandes\u00a0(SSW), der Partei der d\u00e4nischen Minderheit.<\/p>\n<p>In ihrer Ablehnung einer \u00c4nderung des Landeswassergesetzes beruft sich die Landesregierung auf eine angeblich ausschlie\u00dfliche Regelungskompetenz des Bundes. Die \u201eVI Wasser\u201c bestreitet das und klagt deshalb gegen diese Entscheidung vor dem Landesverfassungsgericht. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat in einem Gutachten best\u00e4tigt, dass die Frage der L\u00e4nderkompetenz offen ist. Damit bietet sich die M\u00f6glichkeit, diese Frage durch das Landesverfassungsgericht kl\u00e4ren zu lassen. Grunds\u00e4tzlich steht den L\u00e4ndern im Bereich des Wassers das Recht zu, abweichende Regelungen zu treffen. Das Verbot von Fracking bezieht sich ausdr\u00fccklich auf die Erlaubnis, ein betroffenes Gew\u00e4sser zu benutzen und durch F\u00f6rderung von Erd\u00f6l oder Erdgas zu sch\u00e4digen.<\/p>\n<p>Das angestrebte Verbot ist nicht auf Gesteinsschichten und nicht auf Schutzgebiete begrenzt. Es beruht auf der nachweisbaren Erkenntnis, dass sich die Wasserreservoirs unterirdisch vermischen und dass Trinkwasser auch au\u00dferhalb von Schutzgebieten gewonnen wird. Die \u201eVI Wasser\u201c beschr\u00e4nkt ihr angestrebtes Verbot aber ausdr\u00fccklich auf Erd\u00f6l- und Erdgasf\u00f6rderung, weil bei dieser \u2013 anders als etwa bei der Geothermie \u2013 die Verunreinigung und Unbrauchbarmachung von Grundwasser in besonderem Ma\u00dfe und gro\u00dfr\u00e4umig zu bef\u00fcrchten ist.<\/p>\n<p><em>Von Uwe Stahl*<\/em><\/p>\n<p>Anmerkungen:<\/p>\n<p>* Uwe Stahl ist Mitglied bei Attac-Kiel, dem B\u00fcndnis Kielwasser und der Arbeitsgemeinschaft \u201eStoppt Fracking im Gro\u00dfraum Kiel\u201c und war aktiv an der Gr\u00fcndung der Volksinitiative zum Schutz des Wassers in Schleswig-Holstein beteiligt.<\/p>\n<p>1. Mehr \u00fcber die \u201eVolksinitiative zum Schutz des Wassers\u201c im Internet unter www.vi\u2011wasser.de<\/p>\n<p>2. siehe auch WATERKANT, Jg.\u00a030, Heft\u00a04\u00a0(Dezember\u00a02015), Seite\u00a023\u00a0f.<\/p>\n<p>3. zur Unterscheidung zwischen \u201ekonventionellem\u201c und \u201eunkonventionellem\u201c Fracking siehe auch WATERKANT, Jg.\u00a033, Heft\u00a02\u00a0(Juni\u00a02018), Seite\u00a031\u00a0ff.<\/p>\n<p>4. exemplarisch nachzulesen in den Landtags-Umdrucken 19-2067 (Landesverband der Wasser- und Bodenverb\u00e4nde Schleswig-Holstein) sowie 19-2076 (Landesbeauftragter f\u00fcr Naturschutz); die Dokumente sind abrufbar im Landtags-Informationssystem (http:\/\/lissh.lvn.ltsh.de\/shlt\/start.html).<\/p>\n<div><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Schleswig-Holsteiner Volksinitiative will gesetzliches Fracking-Verbot durchsetzen Mit mehr als 42.000\u00a0Unterschriften fordert eine Volksinitiative\u00a0(1) in Schleswig-Holstein ein Verbot so genannten Frackings: Unstrittig zul\u00e4ssige Forderungen wie Haftung f\u00fcr entstandene Sch\u00e4den oder mehr Befugnisse f\u00fcr Untere Wasserbeh\u00f6rden sollten Mitte M\u00e4rz im Landtag behandelt werden. 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