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Erfolgreiche Gesetzesänderung im Landeswassergesetz

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Sep 152020
 

Die Volksinitiative zum Schutz des Wassers in Schleswig-Holstein hat die folgenden Änderungen im Landeswassergesetz erreicht um Fracking zu verhindern.

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Gesetz zum Neuerlass des Wassergesetzes und zur Änderung anderer wasserrechtlicher Vorschriften (Wasserrechtsmodernisierungsgesetz)
Drucksache 19/1763 vom 13.11.2019

Teil 1 Allgemeine Bestimmungen

Abschnitt 1 Geltungsbereich
§ 1 Geltungsbereich (zu § 2 WHG)

(1) Dieses Gesetz gilt für folgende Gewässer:
1. oberirdische Gewässer,
2. Küstengewässer,
3. Grundwasser, unabhängig vom Gehalt an löslichen Bestandteilen.
Es gilt auch für Teile dieser Gewässer.

§ 40 Erdaufschlüsse (zu § § 13 a, 49 Absatz 1 Satz 1 WHG)

(5) Wer Erdarbeiten oder Bohrungen vornimmt, ist für dadurch verursachte nachteilige qualitative und quantitative Veränderungen eines Gewässers sowie dadurch verursachte Schäden verantwortlich.

(6) Die Wasserbehörde hat die Arbeiten zu untersagen und die Einstellung begonnener Arbeiten anzuordnen, wenn eine Verunreinigung oder nachteilige quantitative Veränderung von Gewässern zu besorgen oder eingetreten ist und die Schäden nicht durch Inhalts- und Nebenbestimmungen verhütet, beseitigt oder ausgeglichen wer-den können. Die Wasserbehörde kann die Wiederherstellung des früheren Zustands verlangen, wenn Rücksichten auf den Wasserhaushalt dies erfordern.

(7) Die unvorhergesehene Erschließung von Grundwasser haben der Vorhabenträger sowie der mit den Arbeiten Beauftragte der Wasserbehörde unverzüglich mitzuteilen. Die Arbeiten, die zur Erschließung geführt haben, sind einstweilen einzustellen. Die Wasserbehörde trifft die erforderlichen Anordnungen.

Ergebnis des Volksbegehrens zum Schutz des Wassers

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Jun 262020
 

Erforderliches Ziel nicht erreicht – 
aber politisch erfolgreich.

Mit 60.443 anerkannten Unterschriften wurden die nötigen 80.000 Stimmen leider nicht erreicht. Aber das Volksbegehren war trotzdem weitgehend politisch erfolgreich!
Im Bereich des Wasserschutzes konnten durch die Übernahme der Formulierungen aus dem Teil 1 des Volksbegehrens mit der Gesetzesänderung von § 1 und 40 im Wassermodernisierungsgesetz durch den schleswig-holsteinischen Landtag am 15.11.2019 weitgehend die Forderungen der Volks­initiative zum Schutz des Wasser erreicht werden:

– Besserer Schutz vor Verpressung des giftigen Flowbacks bei Ölbohrungen
– Sofortiger Bohrstopp bei unerwartetem Wasserfund
– Haftung von Ölkonzernen für Schäden
– Auch wenn ein Fracking-Verbot vom Landesverfassungsgericht politisch ausgeschlossen wurde, besteht damit die weitgehende Möglichkeit Fracking in Schleswig-Holstein zu verhindern.
– Darüberhinaus wurde der Wasserschutz ausgeweitet auf die Küstengewässer und alle Teile des Grundwassers.

wasser-Kiel-Haupteingang-Rathaus-web

„Auch wenn wir leider kein Recht zur Veröffentlichung riskanter Bohrpläne, gelagerter Gefahrenstoffe, Korruptionsfälle usw. haben durchsetzen können, haben wir einen sehr viel besseren Schutz unseres Wassers erreicht. Mein Respekt gilt der unermündlichen ehrenamtlichen Arbeit vieler Menschen und Organisationen“, erklärt die Vertrauensperson Patrick Breyer (Piratenpartei). „Zu den Ursachen der nun verfehlten Unterschriftenhürde zählen die verschwindend geringe Medienberichterstattung über diese Volksinitiative und die fehlende Unterstützungsmöglichkeit von Volksinitiativen über das Internet, die der Landtag zu verantworten hat. Angesichts des Zulaufs von Hetzparteien, die sich als Sprecher der Bürger ausgeben, muss dieser Mangel an direkter Demokratie und Mitspracherechte dringend angegangen werden.“
„Als wir im April 2019 das Volksbegehren beantragten, war noch kein einziger der von uns vorgeschlagenen Gesetzesänderungen verabschiedet. Die Regierungsmehrheit hatte die zulässigen Teile der Volksinitiative wiederholt von der Tagesordnung des Landtags abgesetzt und sich geweigert, unsere Gesetzesvorlagen im Parlament zu beraten. Die massiven Behinderungen des Volksbegehrens durch das Innenministerium, die Koalitionsparteien und einzelne Abgeordnete haben darüber hinaus gezeigt, wie massiv die direkte Demokratie durch die jetzige Regierung behindert wird.“
Das Ergebnis des Volksbegehrens zum Schutz des Wassers wurde am 26.6.2020 vom Landesabstimmungsausschuss in Schleswig-Holstein festgestellt: Von 66.221 gesammelten Unterschriften wurden 60.443 als gültig anerkannt, womit nicht die erforderliche Anzahl von 80.000 erreicht wurde.

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Unterschriftensammlung des Volksbegehrens beendet

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Mrz 022020
 

Das Volksbegehren zum Schutz des Wassers in Schleswig-Holstein ist mit dem 2.3.2020 beendet und es können weiteren keine Unterschriften mehr geleistet werden.

Die ca. 130 Ämter in Schleswig-Holstein haben bis zum Juni Zeit die abgegebenen Unterschriften zu bestätigen und zu zählen. Das zahlenmäßige Ergebnis des Volksbegehrens wird voraussichtlich am 16. Juni 2020 im Landesabstimmungsausschuss der Landes Schleswig-Holstein bekanntgegeben.

Mit vielfältigen öffentlichen Sammelaktionen und Veranstaltungen sind Aktivisten aus vielen Gemeinden und Städten seit dem 2. September 2019 unterwegs und es gab überall sehr starke Zustimmung und Unterstützung in der Bevölkerung. Sehr häufig auch Danksagungen, dass sich so viele Menschen für den Schutz unseres Wasser einsetzen, insbesondere auch um damit Fracking und Ölförderung in Schleswig-Holstein dauerhaft zu verhindern.

Einen Teilerfolg hatte das Volksbegehren bereits am 13.11.2019 mit einem Gesetzesbeschluss der Landesregierung, der die wasserrechtlichen Änderungsvorschläge des Volksbegehrens im Landeswassergesetz Artikel 1 umgesetzt hat. Jetzt stehen noch die Änderungen im Landesverwaltungsgesetz an, die eine eindeutige Grundlage dafür geben soll, dass Behörden im Falle überwiegender öffentlicher Interessen (also z.B. bei der Gefährdung des Trinkwassers) auch Betriebs- und Geschäftgeheimnisse offengelegen dürfen.

Fracking-Verbot im Landeswassergesetz für unzulässig erklärt

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Dez 062019
 

Auf Antrag der Volksinitiative zum Schutz des Wassers hat das Schleswig-Holsteinische Landesverfassungsgericht am 6.12.2019 entschieden, dass das vom Bundestag erlaubte „konventionelle Fracking“ nicht durch Landesgesetz verhindert werden kann. Damit steigt die Bedeutung des laufenden Volksbegehrens zum Schutz des Wassers.

Bisher hat die Volksinitiative erreicht, dass Unternehmen für angerichtete Schäden haften müssen und die unteren Wasserbehörden der Kreise einen maßgeblichen Einfluss auf die Auswirkungen auf Gewässer durch Bergbautätigkeit erhalten.

„Wir appellieren jetzt an alle Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner, unser Volksbegehren zu unterschreiben, damit Frackingpläne und andere Gesundheitsgefahren aufgedeckt und durch Protest verhindert werden können“, erklärt Vertrauensperson Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei). „Die Wintershall/DEA-Pläne für neue Ölbohrungen im Wattenmeer sind bis heute unter Verschluss. Fracking-Vorhaben kann man oft nur durch genaues Lesen der Unterlagen enttarnen. Auch Informationen über gelagerte Gefahrenstoffe werden als ‚Geschäftsgeheimnisse‘ bisher geheim gehalten, obwohl Feuerwehr, Ärzte und Krankenhäuser im Katastrophenfall dringend auf sie angewiesen wären.“

Jetzt fehlt noch das Thema Transparenz, weshalb dieses Volksbegehren weitergeführt wird.

Am nächsten Mittwoch steht auf Antrag der SPD-Fraktion das Thema Transparenz auf der Tagesordnung des Landtags. Bisher weigern sich die Landtagsabgeordneten von CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen, Leben und Gesundheit der Bevölkerung, von Feuerwehrleuten, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzmitarbeiter*innen einen höheren Stellenwert einzuräumen, als Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Wir können diese Haltung nicht verstehen und fordern die Koalition auf, dem Antrag der SPD zuzustimmen.

Hinweis: Das heutige Urteil betrifft nicht das laufende Volksbegehren zum Schutz des Wassers, das der Landtag für zulässig erklärt hat. Mit dem Volksbegehren soll erreicht werden, dass die Geheimhaltung von Geschäftsgeheimnissen nicht länger Vorrang z.B. vor dem Schutz der Gesundheit in Katastrophenfällen hat. Die Herausgabe von Unternehmensinformationen zum Schutz vorrangiger Interessen der Öffentlichkeit soll durchgesetzt werden. 80.000 Unterschriften werden benötigt, um einen Volksentscheid über diese Frage durchzusetzen.

Pressemitteilung des Landesverfassungsgerichts zum Urteil:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Justiz/LVG/Presse/PI/2019_12_06_Urteil_Fracking.html

Das Urteil im Wortlaut:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Justiz/LVG/Entscheidungen/Dokumente/Urteil_2_18.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Der Vertrauenspersonen des Volksbegehrens
zum Schutz des Wassers – www.vi-wasser.de

Teilerfolg des Volksbegehrens

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Nov 132019
 

Volksbegehren: Wasser wird geschützt, Transparenz steht aus

Die Volksinitiative zum Schutz des Wassers begrüßt die teilweise
Umsetzung ihrer Forderungen am heutigen Tag als großen Erfolg aller
Unterzeichner/innen und appelliert an alle Landtagsfraktionen, bei der
Umsetzung des noch verbleibenden Teils an einem Strang zu ziehen.

Wie mit dem aktuell laufenden Volksbegehren gefordert hat der Landtag
heute die Zuständigkeit der örtlichen Wasserbehörden gestärkt, die
Haftung von Ölkonzernen für Schäden verschärft, Anordnungen der
Wasserbehörden zur Beseitigung von Schäden ermöglicht und einen
sofortigen Bohrstopp bei Wassergefährdung und unerwartetem Wasserfund
vorgeschrieben.[1]

Die SPD hat erfreulicherweise angekündigt, im Dezember auch die
Umsetzung des noch ausstehenden Punktes des Volksbegehrens zur
Abstimmung zu stellen[2]: Schleswig-Holsteins Kommunen und Behörden
sollen künftig im überwiegenden öffentlichen Interesse auch ohne
konkrete Anfrage rechtssicher Informationen weitergeben oder
veröffentlichen dürfen, die bisher als „Geschäftsgeheimnisse“ geheim
gehalten werden müssen.

„Zum Schutz von Leben und Gesundheit in Katastrophenfällen müssen
Kommunen, Rettungsdienste, Krankenhäuser und Feuerwehren von
Bergbaukonzernen gelagerte oder geförderte Gefahrenstoffe kennen“,
erklärt Vertrauensperson Reinhard Knof. „Niemand muss deswegen eine ‚Gefährdung des Wirtschaftsstandorts‘ befürchten, denn schon heute hat jede Behörde im
überwiegenden öffentlichen Interesse auf Antrag
Unternehmensinformationen herauszugeben. Gerade in Eil- und
Katastrophenfällen muss eine Weitergabe künftig aber auch ohne
langwieriges Antragsverfahren möglich werden. Geschäftsinteressen dürfen
nicht länger vor den Schutz von Leben und Gesundheit in Katastrophenfällen
gestellt werden!“

Die Volksinitiative ruft alle Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner
zur Unterzeichnung des Volksbegehrens auf.[3] Die Bürger in Schleswig-Holstein können jetzt darüber entscheiden, ob ihnen Ihr Leben und ihre Gesundheit wichtiger sind, als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Sie müssen nur in das nächste Rathaus oder Amt gehen und für das Volksbegehren unterschreiben.

Volksbegehren zum Schutz des Wassers gestartet

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Sep 212019
 

 

start_volksbegehren_2.9.2019

Am  Montag, den 02. September ist in Kiel das Volksbegehren mit großem Schwung und viel Medienresonanz gestartet. Auf der Landespressekonferenz wurde wieder deutlich, dass das Bemühen der Politik, wirtschaftlichen Einzelinteressen den Weg freizuräumen, oft zur Zerstörung unserer Lebenszusammenhänge führt. Fracking für ein wenig Gas, oder Ölbohrungen durch Wasservorkommen hindurch, geht gar nicht. Das Ziel der Zukunft ist, den Verbrauch fossiler Brennstoffe in großem Umfang zu reduzieren.

Mehr Informationen: www.vi-wasser.de

www.omnibus.org/projekte/volksbegehren-zum-schutz-des-wassers

Der OMNIBUS legte mit einem fulminanten Ergebnis los.

So viele Unterschriften hat der OMNIBUS noch nie in so kurzer Zeit gesammelt wie in Kiel. Seit Montag haben sich 1.375 Bürgerinnen und Bürger eingetragen und für einen Volksentscheid im nächsten Jahr ausgesprochen. Das macht überdeutlich, wie sehr den Menschen das Thema am Herzen liegt.

Unser „Rathausfinder“ für Schleswig-Holstein ist am Start

Dabei sein und unterschreiben ist jetzt ganz einfach. Wir haben eine Möglichkeit entwickelt, wie man Eintragungsstellen für das Volksbegehren in seiner Nähe finden kann. Nicht nur die offiziellen Stellen wie Rathäuser oder Bürgerämter, sondern auch alle weiteren Möglichkeiten, wie Bioläden, Buchhandlungen, Copyshops etc. findet man hier. Man muss nicht mehr zufällig Sammlerinnen oder Sammler auf der Straße treffen, sondern man kann sich gezielt aufmachen und das Volksbegehren unterstützen. Alle Ämter und Gemeinden müssen Unterschriftenlisten öffentlich bereithalten

Hier finden Sie Eintragungsstellen in Ihrer Nähe:

Rathausfinder Schleswig-Holstein: https://www.rathausfinder.de/1204/search/

Von 02.09.2019. bis 02.03.2020 müssen 80.000 Unterschriften gesammelt werden, damit endlich ein Volksentscheid über die Verbesserung von Wasserschutz und Transparenz im Bereich von Ölbohrungen stattfinden kann!

21.09.2019: 5.587 Unterschriften vom OMNIBUS gesammelt!

In weniger als drei Wochen haben Werner Küppers und sein OMNIBUS-Team 5587 Unterschriften für das Volksbegehren zum Schutz des Wassers gesammelt. Wir freuen uns sehr über dieses tolle Ergebnis und werden die Initiatoren weiterhin eng begleiten auf ihrem Weg zu über 80.000 Unterschriften bis zum 02.03.2020.

Große Unterstützung für das Volksbegehren zum Schutz des Wassers gab es auch auf der Fridays-for-Future-Demonstration am 20.9.2019 in Kiel und auf dem Klimacamp am 22.9. an der Kiellinie, die von der BI Klimanotstand Kiel mit Unterstützung der Stadt Kiel organisiert wurde. Unsere Aktivisten konnten an 2 Tagen mind. 2.500 Unterschriften sammeln.

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Volksbegehren startet am 2. September

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Aug 282019
 

Logo_Volksbegehren_Wasser

Am 2. September startet ein breites Bündnis das Volksbegehren zum Schutz des Wassers – das erste Volksbegehren in Schleswig-Holstein seit 10 Jahren. Ziel ist ein besserer Schutz des Wassers vor den Risiken der Gas- und Ölförderung sowie mehr Transparenz durch Aufdeckung von Gefahren.

Zum Auftakt und zur Vorstellung des Volksbegehrens laden wir Sie herzlich zum Kieler Landeshaus ein:

Um 9.30 Uhr wird vor dem Landeshaus eine Kundgebung mit Gelegenheit für Bildaufnahmen stattfinden. Fotomotive sind u.a. ein Omnibus, ein Banner und Plakate für das Volksbegehren.

Um 10.00 Uhr wird im Presseraum des Landeshauses (Raum 395) eine Pressekonferenz stattfinden.

Hinter dem Volksbegehren steht ein Bündnis von rund 20 ganz unterschiedlichen Organisationen und Initiativen wie der BUND, die Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager, die Schutzstation Wattenmeer, die Piratenpartei, die SPD und der SSW. Die Initiatoren hatten bereits in einer Volksinitiative 42.000 Unterschriften für ihr Anliegen gesammelt. Der Landtag hat die geforderten Gesetzesänderungen bis auf eine Ausnahme zwar als zulässig anerkannt, aber die Forderungen nicht erfüllt. Deshalb startet jetzt das Volksbegehren: Dabei müssen in der Frist vom 2. September bis 2. März 2020 mindestens 80.000 gültige Unterstützerunterschriften geleistet werden. Gelingt dies, kommt es zum Volksentscheid.

Weitere Informationen unter: https://www.vi-wasser.de

DAS VOLKSBEGEHREN STARTET MIT PLAKATEN: SIEHE WEITERLESEN

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Warum ein Volksbegehren zum Schutz des Wassers ?

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Jul 112019
 

Warum ist das Volksbegehren wichtig?

Im Bereich Wasserschutz will das Volksbegehren erreichen:

  • besserer Schutz vor Verpressung wassergefährdenden Flowbacks bei Ölbohrungen
  • Zuständigkeit unserer Kreise für den Schutz des Wassers bei Bohrungen (bisher: niedersächsisches Bergamt)
  • sofortiger Bohrstopp bei unerwartetem Wasserfund
  • Haftung von Ölkonzernen für Schäden

Im Bereich Unternehmenstransparenz will das Volksbegehren erreichen:

Schleswig-Holsteins Kommunen und Behörden soll es zukünftig rechtssicher erlaubt sein, im überwiegenden öffentlichen Interesse auch ohne konkrete Anfrage Informationen beispielsweise der folgenden Art weiterzugeben oder zu veröffentlichen, die bisher als „Geschäftsgeheimnisse“ geheim gehalten werden:

  • Beantragte Ölbohrungen einschließlich des betroffenen Gebiets und des beabsichtigten Einsatzes der Fracking-Methode
  • Meldung gelagerter bzw. geförderter Gefahrenstoffe an Kommunen, Rettungsdienste, Krankenhäuser und Feuerwehren zur Vorbereitung auf Katastrophenfälle
  • Veröffentlichung mutmaßlicher Korruptionsfälle bei Baugenehmigungen, Grundstücksverkäufen oder Auftragsvergaben

Die Koalition ist bisher in diesen Punkten über Versprechungen nicht hinaus gekommen!

Wir benötigen 80.000 Unterschriften von Wahlberechtigten aus Schleswig-Holstein innerhalb von 6 Monaten im Zeitraum vom 02.09.2019 – 02.03.2020. Die Unterschriften können sowohl auf Ämtern und Rathäusern abgegeben, als auch von uns an anderen Stellen und auf der Straße gesammelt werden. Der Vordruck kann auch aus dem Internet unter https://vi-wasser.de/ heruntergeladen, zweiseitig ausgedruckt, ausgefüllt und an die angegebene Adresse geschickt werden.

Weitere Informationen unter: https://vi-wasser.de/

Landesregierung lässt Volksinitiative gegen Fracking platzen

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Jul 012019
 

Die schleswig-holsteinische Landesregierung von CDU, FDP und Grünen hat jetzt die Volksinitiative zum Schutz des Wassers platzen lassen und die gesetzliche Umsetzung aller Forderungen verweigert. Nach der grundsätzlichen Weigerung ein Fracking-Verbot in das Wasserrecht des Landes aufzunehmen, wurden nun auch die anderen konkreten Vorschläge zu Änderungen im Wassergesetz, bezüglich der demokratischen Rechte der Kommunen und die Informationspflicht bezüglich der Methoden bei der Ölförderung und Schadstoffverwendung durch Betriebe und Konzerne verweigert. Damit hat die Landesregierung uns den Kampf angesagt und es bleibt nur noch die Möglichkeit eines Volksentscheids.

Zur Beratung über das weitere Vorgehen sind alle Initiativen, UnterstützerInnen und Aktivisten eingeladen zu einem gemeinsamen Treffen am
Freitag, 5. Juli, um 20 Uhr in die Galerie der PUMPE, Haßstr. 22, Kiel

Bitte unterstützt uns, auch wenn es ein harter Weg wird. Die Fracking-Freigabe auf Bundesebene kann nur noch über das Landeswasserrecht gestoppt werden.

 

Anbei die Pressemitteilung von Reinhard Knof von der Initiative Kein CO2-Endlager und Patrick Breyer von den Piraten dazu.

Pressemitteilung           Kiel, den 20.06.2019

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Ein Fall für das Landesverfassungsgericht

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Mrz 012019
 

Schleswig-Holsteiner Volksinitiative will gesetzliches Fracking-Verbot durchsetzen

Mit mehr als 42.000 Unterschriften fordert eine Volksinitiative (1) in Schleswig-Holstein ein Verbot so genannten Frackings: Unstrittig zulässige Forderungen wie Haftung für entstandene Schäden oder mehr Befugnisse für Untere Wasserbehörden sollten Mitte März im Landtag behandelt werden. Den wichtigsten Teil aber – ein Fracking-Verbot via  Landeswassergesetz – lehnt die Landesregierung bislang ab: Nun ist das Landesverfassungsgericht gefordert.

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Das Ziel ist klar: Es gilt, eine Schädigung und Verunreinigung des Trinkwassers durch Erdöl- und Erdgasförderung zu vermeiden – ein berechtigtes Anliegen vieler Menschen, Gemeinden und Initiativen nicht nur in Schleswig-Holstein (2). Es geht um das grundlegende Recht von Mensch und Natur auf sauberes Wasser. Das so genannte Fracking-Verfahren verursacht bekanntlich Risse in Gesteinsschichten mit der Gefahr, dass giftige, salzhaltige, radioaktive und krebserregende Stoffe ins Grundwasser gelangen können. Dieses unüberschaubare Umweltrisiko muss verhindert werden.

Eine Gefährdung ist auch deshalb nicht auszuschließen, weil durch undichte Leitungen der Boden vergiftet werden kann, wie es bereits häufig bei der Erdöl- und Erdgasförderung in Deutschland vorgekommen ist. Mit Fracking ist auch die Entsorgung von belastetem Flüssigkeiten im Boden verbunden, die ein weiteres großes Risiko darstellen. Die Verpressung des Lagerstättenwassers und des Flow-backs kann zudem Erdstöße auslösen.

Die Erschließung von Gas- und Ölvorkommen ist klimaschädlich und erschwert den Umstieg auf regenerative Energien. Es widerspricht den Klimaschutzabkommen und dem Erreichen der vereinbarten Klimaziele. Deshalb muss eine weitere Förderung fossiler Brennstoffe verhindert werden – das gilt auch und vor allem für die Fracking-Technologie, deren großflächiger Einsatz weitere Erdöl- und Erdgaslagerstätten erschließbar macht, die mit konventionellen Methoden unzugänglich bleiben würden.

Da auch der Bundesregierung die Gefahren durch die Fracking-Technologie bewusst sind, wurden bereits 2015 Änderungen im Bergrecht und im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vorgeschlagen und schließlich vom Bundestag nach Befassung im Bundesrat am 2. Februar 2017 im sog. Fracking-Gesetz beschlossen. Es schränkt die Anwendung der Fracking-Technologie ein, um deren Risiken zu minimieren und regelt zudem Haftungsfragen.

Im WHG wurde so genanntes „unkonventionelles Fracking“ in bestimmten Gesteinsschichten und generell im Bereich von Trinkwasser- und anderen Schutzgebieten verboten. Danach wäre Fracking allerdings in den in Schleswig-Holstein vorherrschenden Sandstein- und Zechsteinkarbonat-Gesteinen erlaubt. Die Annahme des Bundesgesetzgeber ist es, dass dieses so genannte „konventionelle“ Fracking, wie es in Schleswig-Holstein schon eingesetzt wurde, nicht so riskant sei (3). Dem widersprechen die „Volksinitiative zum Schutz des Wassers“ (VI Wasser) und die ihr angeschlossenen Bündnisorganisationen. Sie gehen davon aus, dass die Gefahren durch Fracking unabhängig von der Art der Gesteinsschichten und Öllagerstätten bestehen.

Nach bisherigen Umweltgutachten gibt es keine langfristigen Erfahrungen über die Folgen von Fracking und Verpressung von Lagerstättenwasser (Flow-back). Eine Überwachung bisheriger Frackingvorgänge in Deutschland erfolgte weder durch die zuständigen Bergämter noch durch Wissenschaftler. Daher ist mit der Möglichkeit von großflächigen und dauerhaften Verunreinigungen von Grundwasservorkommen zu rechnen, wie es aus den Fracking-Gebieten der USA bekannt ist.

Um das zu verhindern, hat sich in Schleswig-Holstein die genannte „VI Wasser“ mit dem Ziel gebildet, Fracking zu verhindern. Dies kann durch ein Verbot im Landeswasserrecht gewährleistet werden. Es entspricht auch der Landesverfassung, die in Artikel 11 dem Land, den Kommunen und der öffentlichen Verwaltung unter anderem den „besonderen Schutz“ der „natürlichen Grundlagen des Lebens“ auferlegt. Die Bündnisorganisationen, die die „VI Wasser“ initiiert haben, führen seit 2013 eine unermüdliche Auseinandersetzung gegen die vom Umweltministerium erteilte Genehmigung zur Aufsuchung von Ölaufkommen. In vielen Orten Schleswig-Holsteins gab es Proteste gegen die geplanten Ölförderungen, immer wieder wurden die Offenlegung der Fördermethoden und Fracking-Verfahren gefordert und die Rücknahme der Bewilligungen verlangt. Gewarnt wurde vor den Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Schutzgebiete und es wurde darauf hingewiesen, dass neue Ölförderung mit Blick auf den zu erwartenden Klimawandel kontraproduktiv ist. Zudem wurden die Geheimhaltungspolitik der Ölkonzerne verurteilt und die Nichtbeteiligung der betroffenen Kommunen an dem Bewilligungsverfahren bemängelt. Hervorgehoben werden muss ebenfalls, dass sogar die Stellungnahmen des Umweltamtes des Landes wie auch der Kreisumweltämter missachtet wurden.

Die Vielzahl örtlicher Proteste wie auch die Aufdeckung zweifelhafter Fördermethoden der Ölkonzerne zeigten zunächst Erfolge: Unter Hinweis auf derzeitige Unwirtschaftlichkeit des Verfahrens gaben etliche Unternehmen ihre Aufsuchungsbewilligungen zurück oder diese wurden ihnen wegen fehlender finanzieller Mittel entzogen. Auch die jüngsten der 2013 im Auftrag des damaligen Umweltministers Robert Habeck (Grüne) erteilten zwölf Erlaubnisse und Bewilligungen wurden entweder aufgegeben, aufgehoben oder sind ausgelaufen – zuletzt auch die Lizenz für das in internationalen Meeresschutzgebieten liegende Areal Schwedeneck-See vor Dänisch-Nienhof zwischen Eckernförder Bucht und Kieler Förde. Die DEA hatte noch bis kurz vor Auslaufen dieser Lizenz offen gelassen, ob sie eine Verlängerung beantragen werde. Auch die Landesregierung ließ die Öffentlichkeit bis zuletzt im Unklaren über die Situation, obwohl bereits Ende 2016 aufgrund der nicht erfolgten Aufnahme einer Förderung keine Verlängerung der Bewilligung mehr zulässig war. Diesen großen Erfolg von Bürgerinitiativen in Zusammenarbeit mit Gemeinden und Verbänden versuchten Habeck und die DEA kleinzureden und verwiesen unter anderem auf den derzeit niedrigen Ölpreis.

Mit der Aufhebung der Bergbaulizenzen ist jedoch die Gefahr für Schleswig-Holstein nicht gebannt. Mittlerweile ist deutlich geworden, dass die Ölindustrie an rund einem Viertel bis einem Drittel der Landesfläche großes Interesse hat (siehe Karte). Nur der entschiedene Widerstand von Bürgerinnen und Bürgern, Umweltinitiativen und Kommunen hindert die Konzerne bisher daran, neue Anträge zu stellen, die jederzeit möglich wären.

Da zu befürchten ist, dass unter anderen wirtschaftlichen, politischen und rechtlichen Bedingungen die Gier nach Ölförderung neu erwachen wird, haben sich die beteiligten Menschen zu einer aufwendigen Unterschriftensammlung in der „VI Wasser“ zusammengeschlossen. Deren eigentliches Ziel – Erhalt und Schutz der Umwelt und insbesondere der Schutz des Wassers – soll mit einer eindeutigen gesetzlichen Regelung für die Zukunft garantiert werden. Dies geht aber nur mit einem Verbot von Fracking im Landeswassergesetz.

Darüber hinaus geht es auch um die demokratische Beteiligung von Gemeinden und Kommunen, um eine Stärkung der Unteren Wasserbehörden sowie um Offenlegung der Produktionsweise, insbesondere wenn eine Schädigung von Natur und Umwelt zu erwarten ist und dies dem öffentlichen Interesse zuwider läuft.

In einem gerade abgeschlossenen Beteiligungsverfahren wurden die unstrittig zulässigen Teile der Volksinitiative von den Verfahrensbeteiligten begrüßt (4). Das Ministerium für Inneres hatte am 29. Mai 2018 die übergebenen Unterschriften der Volksinitiative überprüft und bestätigt, dass das erforderliche Stimmenquorum nach den Vorgaben der Landesverfassung erreicht wurde.

Am 8. November 2018 wurde eine Änderung des Landeswassergesetzes in Bezug auf das Fracking-Verbot abgelehnt, weil dies angeblich nicht in die  Gesetzgebungszuständigkeit des Landes gehöre. Bereits am 24. Oktober 2018 hatte der Innen- und Rechtsausschuss des Landtags dieser Änderung widersprochen – mit der Mehrheit der Regierungskoalition aus CDU, Grünen und FDP und gegen die Stimmen der SPD und des Südschleswigschen Wählerverbandes (SSW), der Partei der dänischen Minderheit.

In ihrer Ablehnung einer Änderung des Landeswassergesetzes beruft sich die Landesregierung auf eine angeblich ausschließliche Regelungskompetenz des Bundes. Die „VI Wasser“ bestreitet das und klagt deshalb gegen diese Entscheidung vor dem Landesverfassungsgericht. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat in einem Gutachten bestätigt, dass die Frage der Länderkompetenz offen ist. Damit bietet sich die Möglichkeit, diese Frage durch das Landesverfassungsgericht klären zu lassen. Grundsätzlich steht den Ländern im Bereich des Wassers das Recht zu, abweichende Regelungen zu treffen. Das Verbot von Fracking bezieht sich ausdrücklich auf die Erlaubnis, ein betroffenes Gewässer zu benutzen und durch Förderung von Erdöl oder Erdgas zu schädigen.

Das angestrebte Verbot ist nicht auf Gesteinsschichten und nicht auf Schutzgebiete begrenzt. Es beruht auf der nachweisbaren Erkenntnis, dass sich die Wasserreservoirs unterirdisch vermischen und dass Trinkwasser auch außerhalb von Schutzgebieten gewonnen wird. Die „VI Wasser“ beschränkt ihr angestrebtes Verbot aber ausdrücklich auf Erdöl- und Erdgasförderung, weil bei dieser – anders als etwa bei der Geothermie – die Verunreinigung und Unbrauchbarmachung von Grundwasser in besonderem Maße und großräumig zu befürchten ist.

Von Uwe Stahl*

Anmerkungen:

* Uwe Stahl ist Mitglied bei Attac-Kiel, dem Bündnis Kielwasser und der Arbeitsgemeinschaft „Stoppt Fracking im Großraum Kiel“ und war aktiv an der Gründung der Volksinitiative zum Schutz des Wassers in Schleswig-Holstein beteiligt.

1. Mehr über die „Volksinitiative zum Schutz des Wassers“ im Internet unter www.vi‑wasser.de

2. siehe auch WATERKANT, Jg. 30, Heft 4 (Dezember 2015), Seite 23 f.

3. zur Unterscheidung zwischen „konventionellem“ und „unkonventionellem“ Fracking siehe auch WATERKANT, Jg. 33, Heft 2 (Juni 2018), Seite 31 ff.

4. exemplarisch nachzulesen in den Landtags-Umdrucken 19-2067 (Landesverband der Wasser- und Bodenverbände Schleswig-Holstein) sowie 19-2076 (Landesbeauftragter für Naturschutz); die Dokumente sind abrufbar im Landtags-Informationssystem (http://lissh.lvn.ltsh.de/shlt/start.html).