Mrz 022020
 

Das Volksbegehren zum Schutz des Wassers in Schleswig-Holstein ist mit dem 2.3.2020 beendet und es können weiteren keine Unterschriften mehr geleistet werden.

Die ca. 130 Ämter in Schleswig-Holstein haben bis zum Juni Zeit die abgegebenen Unterschriften zu bestätigen und zu zählen. Das zahlenmäßige Ergebnis des Volksbegehrens wird voraussichtlich am 16. Juni 2020 im Landesabstimmungsausschuss der Landes Schleswig-Holstein bekanntgegeben.

Mit vielfältigen öffentlichen Sammelaktionen und Veranstaltungen sind Aktivisten aus vielen Gemeinden und Städten seit dem 2. September 2019 unterwegs und es gab überall sehr starke Zustimmung und Unterstützung in der Bevölkerung. Sehr häufig auch Danksagungen, dass sich so viele Menschen für den Schutz unseres Wasser einsetzen, insbesondere auch um damit Fracking und Ölförderung in Schleswig-Holstein dauerhaft zu verhindern.

Einen Teilerfolg hatte das Volksbegehren bereits am 13.11.2019 mit einem Gesetzesbeschluss der Landesregierung, der die wasserrechtlichen Änderungsvorschläge des Volksbegehrens im Landeswassergesetz Artikel 1 umgesetzt hat. Jetzt stehen noch die Änderungen im Landesverwaltungsgesetz an, die eine eindeutige Grundlage dafür geben soll, dass Behörden im Falle überwiegender öffentlicher Interessen (also z.B. bei der Gefährdung des Trinkwassers) auch Betriebs- und Geschäftgeheimnisse offengelegen dürfen.

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