Aktionen

 

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Veranstaltung mit Reinhard Knof

Die Veranstaltung der Kieler Aktionsgemeinschaft gegen Fracking am 22.1.2015 mit Reinhard Knof war ein toller Erfolg. Über 70 TeilnehmerInnen von alt bis jung und sehr vielfältig, diskutierten  aufgeregt, und viele waren erstaunt, wie sehr auch Kiel von Ölförderungsplänen inklusive Fracking bedroht ist.  Auch kritische Geologiestudenten von der Kieler Universität, die sich Hoffnung auf eine gutbezahlte Jobs durch Fracking machten, kamen zu Wort und wurden von den Anwesenden auf die nachhaltigen Gefahren für Mensch und Natur hingewiesen und auch darauf, dass es eine Zukunft ohne fossile Ölförderung geben muss. Das nächste Treffen der Aktionsgemeinschaft findet statt am Do., 19.2.2015 um 19 Uhr in der Pumpe, Gruppenraum 1.


 

Ölförderung in Schleswig-Holstein:
200 Gemeinden im Widerstand gegen Fracking

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 Am 01.12.2014 lud Minister Habeck Gemeinden und Verbände zu einem Gespräch über bergrechtliche Verfahren und Gemeindebeteiligung ein, nachdem seine auf unseren Vorschlag hin seit Anfang 2014 erfolgte Gemeindebeteiligung erhebliche Fragen aufgeworfen hat. Die gute Nachricht des Tages: Auch das Bergamt (LBEG, Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, Hannover) hat inzwischen erkannt, dass das Verwaltungsrecht unseres Landes kein kostenpflichtiges Widerspruchsverfahren vorsieht, so dass die Gemeinden nicht mit Kostenbescheiden durch das Bergamt rechnen müssen, wenn sie förmliche Widersprüche einlegen. Dem auf der Versammlung von zahlreichen Teilnehmern klar erklärten Willen, die Widersprüche aufrecht zu erhalten und auch gerichtlich klären zu lassen, hat dieser Umstand weitere Nahrung gegeben. Der Behauptung des MELUR (Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume), die Gemeinden seien zu diesem Zeitpunkt noch nicht widerspruchsberechtigt, wurde nur von wenigen Anwesenden Glauben geschenkt. 

Das Bergamt stellte fest, dass es auch weiterhin nicht in der Lage sein wird, die anhängigen Widersprüche und Anfragen gesetzeskonform innerhalb vorgegebener Fristen zu bearbeiten. Vielmehr nimmt sich die Behörde das Recht heraus, nach eigenem Ermessen eine Prioritätenliste aufzustellen und abzuarbeiten. Damit besteht auch gut zwei Jahre nach den ersten Beschwerden über das LBEG kein nach Recht und Gesetz arbeitendes Bergamt für Schleswig-Holstein.

Die Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager fordert die Rücknahme aller rechtswidrig erteilten Erlaubnisse und Bewilligungen und die Verlagerung des Bergamtes zum LLUR (Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume).

 Hintergrund: 

Während in NRW bereits Erlaubnisanträge unter Angabe der Feldesgröße und -lage, Antragstellernamen und -datum sowie dazugehöriger Karte online veröffentlich werden, werden in Schleswig-Holstein selbst die zu beteiligenden Gemeinden zur Geheimhaltung aufgefordert und nur gnadenhalber im Erlaubnisverfahren angehört.

Widersprüche und Anfragen der Gemeinden und ihrer Vertreter werden vom Bergamt (LBEG) bisher nicht beschieden oder beantwortet, obwohl in vielen Fällen die dafür vom Gesetzgeber vorgesehenen Fristen bereits lange überschritten wurden. Das LBEG nimmt für sich das Recht in Anspruch, abseits der Gesetzeslage die Bearbeitung anhand einer eigenen Prioritätenliste abzuarbeiten. Um Gemeinden von Widersprüchen abzuhalten, wird sogar rechtswidrig von einem kostenpflichtigen Widerspruchsverfahren gesprochen, obwohl Herrn Brinkmann vom Justiziariat des LBEG bekannt sein dürfte, dass seine Androhung von Kosten unrechtmäßig ist (s. Anlage). Vor diesem Hintergrund war es überfällig, dass Minister Habeck die Gemeindevertreter zu einem Informationsaustausch eingeladen hat.

Inzwischen haben weit über 200 Gemeinden Widersprüche gegen die rechtswidrig erteilten Erlaubnisse und Bewilligungen eingelegt, wöchentlich kommen weitere Gemeinden und Verbände hinzu. Die anwesenden Vertreter der Gemeinden machten deutlich, dass sie ihre Widersprüche aufrecht halten werden und sich gemeinsam gegen das Land organisieren wollen, um genügend Druck aufbauen zu können.

Interessant wurde es bei der Frage, ob mit der Erteilung von Erlaubnissen lediglich Claims abgesteckt werden, wie Minister Habeck stets betont, oder schon tatsächliche (betriebsplanfreie) Aufsuchungshandlungen möglich werden. Hierzu läuft eine seit über einem Monat unbeantwortete Anfrage zu Hubschrauberflügen, die im Feld Rosenkranz-Nord vermutlich bereits mit Hilfe von elektromagnetischen Wellen den Untergrund nach Kohlenwasserstoffen erkundet haben, ohne dass es ein Betriebsplanverfahren gegeben hätte, an dem die Gemeinden zu beteiligen gewesen wären. Das Bergamt bestritt nicht, dass es derartige Aufsuchungshandlungen bereits gegeben hat, möchte aber in einem elektromagnetische Wellen aussendenden Gerät keine „Maschine“ im Sinne des Berggesetzes erkennen und lehnt deshalb ein Betriebsplanverfahren unter Beteiligung der Gemeinden ab. Dies ist eine der Frage, über die dann ein Gericht zu entscheiden haben wird.

Die Gesetzeslage auf Bundesebene wird Fracking in Schleswig-Holstein nicht verhindern, sondern ausdrücklich erlauben. Wir haben hier kein Gas, sondern Öl, so dass Frackingverbote für Schiefergas nicht greifen werden, während die Ölförderung durch Fracking ausdrücklich erlaubt werden soll. Deshalb müssen alle landesrechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um Fracking und andere gefährliche Ölfördertechniken zu verhindern.

Der Druck der Bürgerinitiativen hat inzwischen soweit Wirkung gezeigt, dass auch das LBEG jetzt „anfängt darüber nachzudenken“, ob das hochgiftige Lagerstättenwasser weiterhin ohne Vorgabe einer Mindesttiefe unbehandelt wieder verpresst werden darf.

(PR der Bürgerinitiative Stoppt CO2-Endlager vom 3.12.2014)