Erforderliches Ziel nicht erreicht – aber politisch erfolgreich.
Mit 60.443 anerkannten Unterschriften wurden die nötigen 80.000 Stimmen leider nicht erreicht. Aber das Volksbegehren war trotzdem weitgehend politisch erfolgreich!
Im Bereich des Wasserschutzes konnten durch die Übernahme der Formulierungen aus dem Teil 1 des Volksbegehrens mit der Gesetzesänderung von § 1 und 40 im Wassermodernisierungsgesetz durch den schleswig-holsteinischen Landtag am 15.11.2019 weitgehend die Forderungen der Volksinitiative zum Schutz des Wasser erreicht werden:
– Besserer Schutz vor Verpressung des giftigen Flowbacks bei Ölbohrungen
– Sofortiger Bohrstopp bei unerwartetem Wasserfund
– Haftung von Ölkonzernen für Schäden
– Auch wenn ein Fracking-Verbot vom Landesverfassungsgericht politisch ausgeschlossen wurde, besteht damit die weitgehende Möglichkeit Fracking in Schleswig-Holstein zu verhindern.
– Darüberhinaus wurde der Wasserschutz ausgeweitet auf die Küstengewässer und alle Teile des Grundwassers.
„Auch wenn wir leider kein Recht zur Veröffentlichung riskanter Bohrpläne, gelagerter Gefahrenstoffe, Korruptionsfälle usw. haben durchsetzen können, haben wir einen sehr viel besseren Schutz unseres Wassers erreicht. Mein Respekt gilt der unermündlichen ehrenamtlichen Arbeit vieler Menschen und Organisationen“, erklärt die Vertrauensperson Patrick Breyer (Piratenpartei). „Zu den Ursachen der nun verfehlten Unterschriftenhürde zählen die verschwindend geringe Medienberichterstattung über diese Volksinitiative und die fehlende Unterstützungsmöglichkeit von Volksinitiativen über das Internet, die der Landtag zu verantworten hat. Angesichts des Zulaufs von Hetzparteien, die sich als Sprecher der Bürger ausgeben, muss dieser Mangel an direkter Demokratie und Mitspracherechte dringend angegangen werden.“
„Als wir im April 2019 das Volksbegehren beantragten, war noch kein einziger der von uns vorgeschlagenen Gesetzesänderungen verabschiedet. Die Regierungsmehrheit hatte die zulässigen Teile der Volksinitiative wiederholt von der Tagesordnung des Landtags abgesetzt und sich geweigert, unsere Gesetzesvorlagen im Parlament zu beraten. Die massiven Behinderungen des Volksbegehrens durch das Innenministerium, die Koalitionsparteien und einzelne Abgeordnete haben darüber hinaus gezeigt, wie massiv die direkte Demokratie durch die jetzige Regierung behindert wird.“
Das Ergebnis des Volksbegehrens zum Schutz des Wassers wurde am 26.6.2020 vom Landesabstimmungsausschuss in Schleswig-Holstein festgestellt: Von 66.221 gesammelten Unterschriften wurden 60.443 als gültig anerkannt, womit nicht die erforderliche Anzahl von 80.000 erreicht wurde.